Kostenübernahme:

Ich richte mich als freiberufliche Hebamme nach der Hebammegebührenordnung Berlin/Brandenburg und rechne primär mit den gesetzlichen Krankenkassen ab.
Privatversicherte Frauen erhalten zunächst eine Rechnung, die an der Gebührenverordnung orientiert ist, und können diese dann bei Ihrer Krankenversicherung zur Erstattung einreichen.
Bitte informieren Sie sich als Privatversicherte jedoch vorher bei Ihrer Versicherung, welche Hebammenleistungen im Versicherungsumfang enthalten sind